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Rechtskonforme Videoüberwachung


Rechtskonforme Videoüberwachung

Videoüberwachung ist ein sehr sensibles Thema. Einerseits gefürchtet von den Arbeitnehmern, wenn die optische Observierung an ihrem Arbeitsplatz stattfindet, andererseits unentbehrlich für Unternehmen, Institutionen und behördliche Einrichtungen, wenn es um Sicherheits-, Überwachungs- und Kontrollbelange geht. Mit Videotechnik werden heute sowohl Arbeitsstätten und der öffentliche Bereich überwacht als auch Produktionsanlagen, Materiallager, Hochsicherheitsbereiche etc.

Wer sich vor Diebstahl, Vandalismus, Industriespionage etc. schützen oder auch öffentliche Gefahrenpunkte absichern möchte, kommt um moderne Videotechnik - oftmals als zentraler Teil einer umfassenden Überwachungstechnik - nicht herum. Dabei ist die rechtliche Lage immer eine verzwickte: Beispielsweise sind Banken quasi per Gesetz angewiesen, ihre Schalterräume mit Videoüberwachung auszurüsten. Andere Unternehmen müssen sich dagegen höchst aufmerksam durch die bestehende Gesetzeslage quälen, um eine rechtskonforme optische Überwachung ihrer Betriebsstätten zu gewährleisten - gilt doch die Videoüberwachung stets als schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.


Briefing-Themen

10.02.12 - Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Die derzeitige Rechtslage im Überblick

10.02.12 - Im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es um die Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums durch die gegenüber dem Wohnhaus der Klägerin installierte Kamera

10.02.12 - Literatur-Tipp: Planungshandbuch Videoüberwachungsanlagen - Grundlagen, Technische Komponenten, Planungsbeispiel

10.02.12 - Frost & Sullivan: Wachsende Menge an Videodaten treibt Einführung von hochentwickelten Lösungen zur Datenspeicherung im Bereich Physical Security

Management-Briefing "Rechtskonforme Videoüberwachung": hier als pdf-Dokument [296 KB] [296 KB]



Im Überblick

  • Studie: Hochauflösende Videoüberwachungssysteme

    Informationstechnische Speicherlösungen im Bereich der physischen Sicherheit sind in den letzten zwei bis drei Jahren in größerem Umfang zum Einsatz gekommen, und die Nachfrage wird aufgrund der steigenden Notwendigkeit, immer größere Mengen an digitalen Bildern zu speichern, weiter zunehmen. In den Jahren 2008 und 2009 verhinderte die Wirtschaftskrise entsprechende Investitionen der Endnutzer in diesem Bereich. Doch die Erholung in Bezug auf die Einführung des Internet Protokolls (IP) und die steigende Nachfrage nach hochauflösenden Kameras im Sicherheitsbereich werden voraussichtlich zu einem Anstieg von Videoaufnahmen zu Sicherheits- und Business-Intelligence-Zwecken führen. Dies wiederum wird das Wachstum von informationstechnischen Speicherlösungen für den Bereich der physischen Sicherheit ankurbeln.

  • Lehrbuch zur Videoüberwachungstechnik

    Als sicherheitstechnischer Baustein hat die Videoüberwachungstechnik stetig an Bedeutung gewonnen. Mit ihr ist es möglich, nicht nur sicherheitsrelevante Vorgänge zu detektieren, sondern auch die zugehörigen Bilder an eine oder mehrere, den Vorgang bewertenden Stelle(n) zu übermitteln. Dabei ist die IT- und Netzwerktechnik aus der Videoüberwachung nicht mehr wegzudenken. Planer, Projektanten, Hersteller und Errichter sowie nicht zuletzt die Nutzer von Videoüberwachungsanlagen müssen sich heute intensiv mit den Besonderheiten, Möglichkeiten und Grenzen der Analog- wie auch IP-basierten Videotechnik auseinandersetzen.

  • Videoüberwachung der Reeperbahn zulässig

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat jetzt entschieden, dass die offene Videoüberwachung der Reeperbahn in Hamburg auf der Grundlage des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei zulässig ist. Nach diesem Landesgesetz darf die Polizei unter anderem öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung und -aufzeichnung offen beobachten, soweit an diesen Orten wiederholt Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist. Die Bildaufzeichnungen sind spätestens nach einem Monat zu löschen, es sei denn, sie werden zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder von Straftaten benötigt oder Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass eine aufgenommene Person künftig Straftaten begehen wird, und die Aufbewahrung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist.

  • Videoüberwachung am Arbeitsplatz

    Die Videoüberwachung, d.h. die Videobeobachtung und die Aufzeichnung bzw. Speicherung entsprechender Bilddaten, gehört derzeit zu den Top-Themen der Sicherheitsindustrie und wird in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert. Jede Videoüberwachung ist im Prinzip eine Verletzung der Grundrechte, d.h. sie berührt das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Menschen, dazu zählt auch das Recht am eigenen Bild. Der nachfolgende Artikel beschreibt das derzeitig noch gültige Recht im Bereich der Videoüberwachung und gibt einen Überblick, was sich nach Inkrafttreten des neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes ändern könnte.